Wahlforderungen CID

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Parlamentswahlen 2023

Empfehlungen des CID | Fraen an Gender

für genderrelevante Themen für die Wahlprogramme und als Grundlage für das zukünftige gendersensible Regierungsprogramm

Bildung

1. Diskriminierende Inhalte (sexistisch, rassistisch, klassistisch) im Schulmaterial und in den Schulprogrammen müssen abgeschafft werden

• Externe unabhängige Expert*innengruppe (Expertise Sexismus, Rassismus, Klassismus – wird stets nach Bedarf einberufen), welche die Schulbücher überliest (Auftrag und Finanzierung vom Bildungsministerium) und im Falle problematischer Passagen umgehend Alternativen ausarbeitet
• Luxemburgische Schulbücher umgehend überarbeiten und neu drucken. Neues Material von der Expert*innengruppe überlesen lassen, bevor es in Druck geht. Besonders problematisches ausländisches Material aus dem Programm herausnehmen. Oder Begleitmaterial als obligatorische Beilage ausarbeiten
• Konkrete Ansprechperson beim Bildungsministerium, die von Eltern, Pädagog*innen und Schüler*innen in Bezug auf Schulmaterial oder Schulprogramme kontaktiert werden und Änderungen in die Wege leiten kann
• Eine verpflichtende Ausbildung für das Lehrpersonal, um dessen eigene Haltung in Bezug auf Sexismus, Rassismus und Klassismus zu reflektieren, zu erkennen und zu hinterfragen und auf diese Weise diskriminierende Inhalte erkennen und auch im Unterricht thematisieren zu können

2. Die Repräsentation von Frauen in den Schulprogrammen muss erhöht werden

• Literaturlisten müssen paritätisch aufgestellt werden
• Eine externe Expert*innengruppe wird vom Bildungsministerium beauftragt, die Schulprogramme zu analysieren und Empfehlungen für alle Fächer auszuarbeiten

3. Genderspezifische Aspekte müssen in die Ausbildung des Lehrpersonals integriert werden

• Die Universität Luxemburg dazu motivieren, Genderforschung als obligatorischen Bestandteil der Ausbildung von Lehrer*innen zu integrieren. Darüber hinaus sollte es eine breite Auswahl an Kursen mit Genderbezug geben
• Wiedereinführung eines Lehrstuhls für Genderforschung an der Universität Luxemburg

4. Die Erkennung und die Prävention von Gewalt muss als fester Bestandteil in die Ausbildung von Polizei-, Justiz- und Gesundheitspersonal integriert werden

• Obligatorische Einführung eines Moduls über geschlechtsspezifische Gewaltprävention in der Grundausbildung

• Jährliche Schulung mit einer externen Expert*innengruppe in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewaltprävention
• Spezifische Schulung für sämtliche Personen bei der Polizei, die die Menschen infolge eines Notrufs zuhause aufsuchen oder bei Gewalt im öffentlichen Raum eingreifen
• Spezifische Schulung für Richter*innen und Staatsanwält*innen, die sich mit Fällen von genderbezogener Gewalt befassen

5. Die non-formale Bildung muss durch eine geschlechtersensible Perspektive ergänzt werden

• Obligatorische Schulungen für pädagogisches Personal durch Expert*innen
• Integration eines spezifischen Moduls in die Grundausbildung von Erzieher*innen, Betreuer*innen (Aide-éducateur*rices), Sozial- und Familienpfleger*innen (Auxiliaires de vie) und aller sonstigen sozialpädagogischen Berufsgruppen
• Überprüfung der Programme der Grundausbildung von Erzieher*innen auf eine geschlechtersensible Perspektive durch Expert*innen

Arbeit

6. Der (bereinigte) Gender-Pay-Gap muss abgeschafft werden

• Verpflichtende transparente Gehälter
• Kontrollen durch die Gewerbeinspektion ITM (Sanktionen)
• Arbeitsrecht: nach einer bestimmten Anzahl von Jahren am gleichen Arbeitsplatz automatisch auf den qualifizierten Mindestlohn aufsteigen

7. Eine Wochenarbeitszeitverkürzung bei vollem Gehalt für alle

• 32-Stunden-Woche

8. Den Renten-Gap aktiv bekämpfen

• Obligatorische Beiträge: Verpflichtung, Rentenbeiträge zu leisten, auch wenn man keiner bezahlten Arbeit nachgeht (Partner*in oder Staat je nach Einkommen/Vermögen des Partners/der Partnerin)
• Mindestrente anpassen
• Gehälter bestimmter Berufsgruppen erhöhen (Care-Berufe, Reinigungsbranche)
• Frühzeitige Information über die persönlichen Rentenperspektiven

9. Kinderbetreuung für alle Kinder garantieren, unabhängig von der Situation der Eltern

• Reform des Rahmens/Statuts für Tageseltern
• Verlängerung des Geburtsurlaubs
• Betriebskrippen einführen/ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen gewährleisten

10. Ersatz des Vaterschaftsurlaubs durch einen inklusiven Geburtsurlaub

• 3 Monate bei vollem Lohnausgleich für das zweite Elternteil – unabhängig vom Geschlecht

11. Strukturelle Armut der Alleinerziehenden abschaffen

• Umsetzung der Steuerreform priorisieren
• Erhöhung des Mindestlohns
• Familienzulagen indexieren/erhöhen

• Kostenlose und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung
• Bezahlbarer Wohnraum

Gesundheit

12. Schaffung einer gesundheitspolitischen Strategie in der Forschung, in der Ausbildung, in den Praxen und in den Krankenhäusern, die eine Genderperspektive anwendet

13. Anerkennung von „Endometriose“ als Krankheit

• Code bei der CNS (nicht lediglich für Operationen) und somit Erfassung der hierzulande bekannten Endometriosefälle
• Kostenerstattung für Endometriose-spezifische Medikamente
• Einrichtung eines fachübergreifenden Endometriose-Patient*innenzentrums (Gynäkolog*innen, Psycholog*innen, Sexolog*innen, alternative Medizin)
• Systematische Empfehlung und Kostenerstattung von Reha-Maßnahmen für Endometriosepatient*innen nach einer OP
• Kostenerstattung von Behandlungen durch Physiotherapeut*innen, Psycholog*innen, Osteopathie- und Naturheilkundebehandlungen
• Endometriose in das Biologieprogramm der 7. Klasse integrieren
• Endometriose in die Ausbildung von Krankenpfleger*innen integrieren

14. Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei gynäkologischer Gewalt

15. Einführung der kostenlosen Verteilung von Menstruationsprodukten in sämtlichen staatlich verwalteten Toiletten

16. Recht auf körperliche Selbstbestimmung in der Verfassung verankern

• Inklusive und destigmatisierende Sensibilisierungskampagne zu den Rechten beim Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch
• Verzeichnis von Gynäkolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen

Politik und Gesellschaft

17. Erhebung und Nutzung genderspezifischer Daten

• Genderspezifische Daten (die über die Zweigeschlechtlichkeit hinausgehen) als Voraussetzung für die Finanzierung von staatlichen und parastaatlichen Projekten
• Gezielte Förderung der Genderforschung
• Erweiterung der Geschlechtsnennung (eine weitere Option neben Mann oder Frau, sowie die Möglichkeit, keine Angabe zu machen) bei sämtlichen offiziellen Dokumenten/Anträgen/Verträgen von staatlichen oder parastaatlichen Akteur*innen

18. Gender Budgeting umsetzen

• Gendersensible Analyse der staatlichen Einnahmen und Ausgaben (Analyse der Beschäftigungs- und Einkommenslage; Analyse der Nutzung der staatlichen Leistungen…)
• Gender Budgeting als Grundprinzip der Staatsfinanzierung
• Regelmäßige Kontrolle der Umsetzung von Gender Budgeting durch eine externe Expert*innengruppe
• Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich für die Gleichstellung engagieren

19. Eine intersektionale Gleichstellungspolitik betreiben mit gezieltem Einsatz für rassifizierte Frauen, queere Frauen und Frauen mit Behinderung

• Regelmäßig mit betroffenen Personen Projekte ausarbeiten, die konkrete terrainbezogene Forderungen angeben (mit den jeweils zuständigen Ministerien)
• Interne Sensibilisierungsschulungen (öffentlicher Sektor)
• Barrierefreien Zugang zu internen und öffentlichen Veranstaltungen garantieren
• Öffentliche Dokumente in einfacher Sprache zur Verfügung stellen
• Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen bei sämtlichen politischen Entscheidungen berücksichtigen (intersektionales Gender-Mainstreaming)

20. Genderspezifische Gewalt bekämpfen

• Nationale Studie, die über die Polizeistatistik hinausgeht, und auch Dunkelziffern umfasst (sämtliche in der Istanbul-Konvention genannten Formen von Gewalt)
• Psychische Gewalt in das Strafgesetz integrieren (und klar definieren)
• Femizid in das Strafgesetz integrieren (und klar definieren)
• Aufhebung des Rechts auf einen automatischen Strafaufschub (Sursis) bei der 1. Verurteilung von Gewalttäter*innen

21. Bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen, insbesondere jedoch für gefährdete Bevölkerungsgruppen (alleinerziehende Elternteile, Familien mit mehr als 3 Kindern, Opfer häuslicher Gewalt, alleinstehende Personen…)

• Anzahl der Plätze in Frauenhäusern und Notfallwohnungen erhöhen, um die Wartelisten für Opfer von genderbezogener Gewalt abzuschaffen
• Gezielte Aufnahmeangebote für Frauen, nicht binäre Personen und queere Menschen, die auf der Straße leben
• Das Recht auf würdigen und bezahlbaren Wohnraum verfassungsrechtlich verankern

22. Jungen- und Männerarbeit als wichtigen Bestandteil der Gleichstellungsarbeit fördern

• Bestandsaufnahme der Jungen- und Männerarbeit aktualisieren
• Jungenarbeit und Jungenpädagogik fest in das pädagogische Angebot in Luxemburg implementieren
• Angebot an männerfokussierter Beratung ausbauen
• Angebot an Weiterbildungen, die sich spezifisch an Männer richten (zu Mansplaining, Toxic Masculinity, Manspreading usw.)

23. Ungleiche Verteilung der unbezahlten Care-Arbeit bekämpfen

• Kürzung der Arbeitszeit
• Verlängerung/Anpassung des Geburtsurlaubs für das zweite Elternteil
• Betriebskrippen anbieten

24. Förderung der Parität bei politischen Mandaten

• Obligatorische paritätische Listen
• Paritätische Regierung
• Flexible Arbeitsbedingungen
• Redezeit und Dauer von Versammlungen reduzieren/anpassen
• Teilzeitarbeit für Spitzenpositionen ermöglichen

25. Sexistische Belästigung im öffentlichen Raum bekämpfen

• Beleuchtung im öffentlichen Raum erweitern
• Kontaktpersonal im öffentlichen Verkehr sensibilisieren und dessen Anzahl erhöhen
• Kampagnen auf Bahnhöfen und an Bushaltestellen, die sexuelle Belästigung thematisieren und verurteilen
• Notfallsäulen (zumindest an zentralen) Umsteigeplätzen des öffentlichen Verkehrs
• Förderung von Sensibilisierungsprojekten, die auf sexistische Belästigung im öffentlichen Raum ausgerichtet sind (z.B. mit Projektausschreibung und/oder Preisausschreibung)

26. Förderung einer geschlechtersensiblen Verkehrspolitik

• Bestandsaufnahme durchführen, um geschlechtsspezifisches Verhalten (unterschiedliche Bedürfnisse) zu identifizieren
• Mit einer externen Expert*innengruppe gendersensible Strategien entwickeln
• Integration von intersektionalen Perspektiven bei der Verkehrsplanung und Stadtplanung
• Parität in den Entscheidungsgremien von Verkehrs- und Stadtplanung in Transportunternehmen
• Fokus weg vom Auto in Richtung Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
• Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im öffentlichen Verkehr garantieren
• Angebot von kostenlosen Cargo-Bikes in sämtlichen Städten (nach dem Modell des Wiener Grätzlrads)
• Ein Angebot wie Vel‘OH, bei dem man jedoch einen Kindersitz bzw. einen Anhänger befestigen kann, die ebenfalls in Kindergrößen vorhanden sind
• Sitzgelegenheit und eine gute Beleuchtung an sämtlichen Haltestellen
• Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h in Dörfern und Städten
• Autofreie Innenstädte

27. Umsetzung einer feministischen Außenpolitik

• Paritätische (und intersektionale) Besetzung von Entscheidungsposten
• Dialog/Kooperation mit feministischen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene
• Mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Umsetzung der Agenda2030
• Fokus auf Konfliktverhinderung & Friedenskoalitionen
• Militärische Abrüstung
• Sitz in internationalen Gremien nutzen, um stets die feministische Perspektive mitzudenken und in die Entscheidungen/Beschlüsse/Texte einfließen zu lassen
• Umsetzung des Beschlusses Frauen, Frieden und Sicherheit
• Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags
• Aktionsplan mit messbaren Zielen, die transparent und verständlich sind, inklusive Zeitplan, Budget und Bewertungsschritte

28. Die Menschenrechte von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten ohne Papiere auf europäischer Ebene und hierzulande sichern

• Konsequente Anwendung der Istanbul-Konvention
• Verbot, Menschen ohne Papiere, welche strafbares Verhalten ihnen gegenüber bei der Polizei melden, aus Luxemburg auszuweisen
• Von Gewalt betroffenen Frauen den Zugang zu Frauenhäusern garantieren
• Frauen und geschlechtliche Minderheiten ohne Papiere, welche von (häuslicher) Gewalt betroffen sind, sollen keine Angst haben müssen, zur Polizei zu gehen und eine Klage einzureichen. Die Meldepflicht bei der Einwanderungsbehörde muss zu dem Zeitpunkt ausgesetzt werden
• Bei anhängigen Klagen/Untersuchungen in Bezug auf häusliche Gewalt müssen Ausweisungen ausgesetzt werden, bis die strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind

• Frauen, die eine Aufenthaltsgenehmigung über ihren Mann erhalten haben, müssen umgehend eine Arbeitserlaubnis erhalten, um ihre Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre finanzielle Unabhängigkeit zu sichern
Kultur

29. Gezielte Förderung von weiblichen, queeren und marginalisierten Künstler*innen

• Ausarbeiten von Sensibilisierungskonzepten wie Kinder entdecken Künstlerinnen
• Finanzielle Unterstützung für Kulturinstitutionen, die explizit feministische Kunst in ihre Programme aufnehmen
• Paritätische Besetzung in den Gremien und Programmen
• Berücksichtigung von Genderthemen in den Programmen
• Jährliche Kontrolle der Programme aus einer geschlechtssensibler Perspektive durch ein unabhängiges Gremium

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