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Pressemitteilung vom 15. Juni 2023
In Frankreich und Großbritannien bereits verboten, gibt es in Luxemburg allem Anschein nach Gynäkolog*innen, die Mädchen untersuchen, um ihre Jungfräulichkeit festzustellen und diese dann in einem Formular zu bestätigen. Bei vaginalen Untersuchungen zu diesem Zweck handelt es sich um gynäkologische Gewalt und somit um eine Menschenrechtsverletzung. Aber auch das Ausstellen solcher Zertifikate ohne Untersuchung ist ethisch fragwürdig, haben Mediziner*innen doch eine Aufklärungspflicht zu erfüllen in diesem Fall die Aufklärung darüber, dass „Jungfräulichkeit“ ein soziales Konstrukt ist, welches si ch nicht durch eine medizinische Untersuchung feststellen lässt.
Die leider noch immer gängige Vorstellung, der Vaginaleingang sei bis zur ersten Penetration durch ein sogenanntes Jungfernhäutchen (Hymen) bedeckt, ist schlichtweg falsch. Die Ausstellung von fiktiven Jungfräulichkeitsbescheinigungen reproduziert sexistische und patriarchale Gesellschaftsstrukturen und sollte deshalb unter Strafe gestellt werden, so wie es die Weltgesundheitsorganisation und UN Women se it 2018 fordern. Darüber hinaus bedarf es zur Lösung der Ursachen des Problems vor allem Aufklärung und Bildung zur Bekämpfung sexistischer Strukturen und Stereotype.
Sandra Dessi und Enji Ismaili, Lehrerin und Sozialarbeiterin im Lycée Belval, haben eine
öffentliche Petition zum Verbot der sogenannten „certificats de virginité“ eingereicht. Das CID unterstützt die Petition. Aktuell fehlen noch 2 0% der Unterschriften, damit die Thematik in der Abgeordnetenkammer besprochen werden muss. Die Petition läuft noch 8 Tage.
Pétition Publique
n°2755
Pétitionnaire: Sandra Dessi / Enji Ismaili
Pour une interdiction d’émettre des certificats de virginité
https://www.petitions.lu/petition/2755?cHash=3e2b7b384968e0d8317b6fb0a07be83d#form
Kontakt CID:
Claire Schadeck cschadeck@cid fg.lu
Isabelle Schmoetten ischmoetten@ cid fg.lu
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